KI-Inhalte kennzeichnen ab sofort mitdenken

Wenn du mit KI Texte entwirfst, Bilder erzeugst oder Kursmaterial vorbereitest, betrifft dich diese Meldung direkt. Seit dem Wochenende gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte, also für Inhalte, die mit künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Für alle, die veröffentlichen, heisst das: Die Kennzeichnung gehört ab sofort in die Planung, nicht erst in die letzte Minute vor dem Hochladen.

Was passiert ist

t3n berichtet im Weekly vom 3. August 2026, dass seit diesem Wochenende die nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung in Kraft ist. Laut dem Beitrag müssen Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos, die mit KI erstellt wurden, ab sofort entsprechend gekennzeichnet werden, zumindest unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Meldung nennt vier Inhaltsarten ausdrücklich: Texte, Bilder, Tonaufnahmen und Videos. Damit sind nicht nur klassische Blogartikel gemeint, sondern auch viele Formate, die im Bildungs-, Kurs- und Marketingalltag vorkommen können. Ein kurzer Kurstext, ein Bild für eine Kursseite, eine Tonaufnahme oder ein Video können unter diese Art von Inhalten fallen, sofern sie mit KI erstellt wurden und die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist die Einschränkung im Quellentext: Die Kennzeichnungspflicht gilt laut t3n „zumindest unter bestimmten Voraussetzungen“. Welche Voraussetzungen das genau sind, wird im vorliegenden Quellentext nicht ausgeführt. Es wäre deshalb unseriös, hier konkrete Grenzfälle, Ausnahmen oder Pflichten im Detail zu behaupten. Sicher ist anhand der Quelle nur: Die Pflicht ist laut t3n seit dem Wochenende in der EU in Kraft, sie betrifft KI-generierte Inhalte und sie steht im Zusammenhang mit der europäischen KI-Verordnung.

Der Beitrag ist Teil eines wöchentlichen Überblicks von t3n. Neben der KI-Kennzeichnungspflicht erwähnt die Quelle weitere Themen wie KI-Müdigkeit, freie Alternativen zu einem Google-Werkzeug, Multitasking und einen offenen Brief aus der Technologiebranche. Für diesen Beitrag ist aber vor allem der Punkt zur Kennzeichnung relevant: Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht, sollte die Kennzeichnung ab sofort als festen Arbeitsschritt behandeln.

Warum das relevant ist

Die Meldung ist kurz, aber sie hat Gewicht für den Alltag. Bisher wurde KI in vielen Teams und Einzelprojekten oft pragmatisch genutzt: Entwurf schreiben lassen, Bild erzeugen, Audio vorbereiten, Videoidee ausarbeiten, fertig. Mit der Kennzeichnungspflicht verschiebt sich der Fokus. Es reicht nicht mehr, nur zu fragen: „Ist der Inhalt gut?“ Neu kommt die Frage dazu: „Muss dieser Inhalt als KI-generiert gekennzeichnet werden?“

Das betrifft besonders Menschen, die regelmässig veröffentlichen. Wenn du einen Blog betreibst, Kursunterlagen bereitstellst, Newsletter-Texte vorbereitest oder Marketingmaterial mit KI erstellst, brauchst du einen klaren Umgang damit. Nicht erst, weil jemand nachfragt, sondern weil die Quelle berichtet, dass die Pflicht ab sofort gilt. Die Kennzeichnung wird damit Teil der Veröffentlichungsroutine, ähnlich wie das Prüfen von Rechtschreibung, Bildquellen oder Freigaben.

Gerade für KI-Einsteigerinnen und -Einsteiger kann das zunächst verunsichern. „KI-generiert“ klingt schnell nach einem Stempel, der den Inhalt abwertet. Das muss nicht so sein. Eine Kennzeichnung sagt zuerst einmal: Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt. Sie macht transparent, was bei der Entstehung eine Rolle gespielt hat. Die Quelle macht keine Aussage darüber, wie genau eine solche Kennzeichnung aussehen muss. Darum ist hier Zurückhaltung wichtig: Wir wissen aus dem Quellentext, dass gekennzeichnet werden muss, aber nicht, welche Formulierungen, Platzierungen oder Detailgrade im Einzelfall genügen.

Für fortgeschrittene Anwenderinnen und Anwender ist die Meldung vor allem ein Hinweis auf saubere Abläufe. Wer KI schon intensiv nutzt, hat oft mehrere Stellen im Prozess, an denen KI beteiligt sein kann: beim ersten Entwurf, bei der Überarbeitung, bei der Bildidee, bei einer Tonfassung oder bei Videomaterial. Wenn später niemand mehr weiss, was genau mit KI erstellt wurde, wird eine korrekte Kennzeichnung schwierig. Darum sollte die Kennzeichnung nicht erst am Ende entstehen, sondern schon während der Arbeit mitgedacht werden.

Der Bericht von t3n zur KI-Kennzeichnungspflicht nennt keine weiteren juristischen Details. Das ist wichtig: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und leitet keine zusätzlichen Regeln ab. Er übersetzt die bekannte Information in einen praktischen Arbeitsgedanken: Wenn du KI-generierte Inhalte veröffentlichst, brauchst du ab sofort eine klare Stelle in deinem Ablauf, an der du die Kennzeichnung prüfst.

Was das für dich heisst

Für Einsteiger

Wenn du KI erst seit Kurzem nutzt, beginne einfach: Notiere dir bei jedem Inhalt, ob KI bei der Erstellung beteiligt war. Hat eine KI den Text geschrieben, ein Bild erzeugt, eine Tonaufnahme erstellt oder ein Video produziert, dann markierst du diesen Inhalt intern als „mit KI erstellt“. Ob und wie genau du ihn nach aussen kennzeichnen musst, hängt laut Quelle von bestimmten Voraussetzungen ab, die im Quellentext nicht näher beschrieben werden. Trotzdem hilft dir diese einfache Notiz sofort, den Überblick zu behalten. Denn ohne Überblick wird die spätere Entscheidung unnötig mühsam.

Für Fortgeschrittene

Wenn du bereits regelmässig mit KI arbeitest, solltest du deine Inhalts-, Kurs- und Marketingabläufe überprüfen. Lege fest, an welcher Stelle dokumentiert wird, welche Texte, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos mit KI erstellt wurden. Prüfe vor der Veröffentlichung bewusst, ob eine Kennzeichnung nötig ist, und halte diese Prüfung in deiner Routine fest. Der Quellentext nennt keine Details zu Ausnahmen oder Grenzfällen, deshalb solltest du keine stillen Annahmen treffen. Besonders bei wiederkehrenden Formaten wie Kursseiten, Lernmaterialien, Beitragsbildern oder Werbetexten lohnt es sich, eine einheitliche interne Vorgehensweise zu haben.

Konkret ausprobieren

  1. Erstelle eine einfache KI-Spalte in deiner Inhaltsliste. Nimm deine bestehende Übersicht für Blogbeiträge, Kurslektionen, Newsletter, Bilder, Tonaufnahmen oder Videos. Ergänze eine Spalte mit der Frage: „Mit KI erstellt?“ Trage dort schlicht „Ja“, „Nein“ oder „unklar“ ein. Das ist kein juristisches Gutachten, aber ein erster Schritt zu mehr Klarheit.
  2. Prüfe vor jeder Veröffentlichung die vier Inhaltsarten. Gehe kurz durch: Enthält deine Veröffentlichung KI-erstellten Text, ein KI-erstelltes Bild, eine KI-erstellte Tonaufnahme oder ein KI-erstelltes Video? Genau diese vier Kategorien nennt die Quelle. Wenn du eine davon mit „Ja“ beantwortest, gehört die Kennzeichnungsfrage auf deine Prüfliste.
  3. Baue einen festen Kontrollpunkt ein. Lege in deinem Ablauf eine Stelle fest, an der du die Kennzeichnung bewusst prüfst: zum Beispiel vor dem Hochladen, vor dem Versand eines Newsletters oder vor der Freigabe eines Kursmaterials. Wichtig ist nicht die Eleganz der Liste, sondern dass die Frage nicht vergessen geht. Der kleine Kontrollpunkt erspart später viel Suchen nach dem Motto: „War das Bild jetzt selbst gemacht, zugekauft oder von der KI?“

Quellen

KI-Lehrer.chKI-Lehrer.ch

Bild: Leeloo The First via Pexels